IS-Sympathisant aus Ingolstadt verurteilt

18.04.2018 | Stand 09.10.2019, 3:36 Uhr

Ein Deutsch-Tunesier ist vom Oberlandesgericht München zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden (ty) Ein Deutsch-Tunesier aus Ingolstadt ist vom Oberlandesgericht München zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann war im März vergangenen Jahres von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in Ingolstadt beim Blauen Ärztehaus festgenommen worden.

Ein Deutsch-Tunesier ist vom Oberlandesgericht München zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden

(ty) Ein Deutsch-Tunesier aus Ingolstadt ist vom Oberlandesgericht München zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann war im März vergangenen Jahres von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in Ingolstadt beim Blauen Ärztehaus festgenommen worden.

Die Aktion hatte im März vergangenen Jahres Ingolstadt und die Region aufgeschreckt: Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei war ausgerückt, um einen Deutsch-Tunesier zu verhaften. Der Vorwurf gegen den damals 35-Jährigen lautete: Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Seit Ende März saß er deshalb in Untersuchungshaft.

Nun ist Mehdi H. vom 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden - wegen Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland, elf Fällen der Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz sowie wegen drei Fälle der Volksverhetzung und zwei Fällen der Billigung von Straftaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 20. November 2015 ein Dokument erstellte und verbreitete, in dem er sich an seine tunesischen Landsleute wandte und sie zur Teilnahme an Ausbildungslagern und zum Anschluss an die terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" aufrief. Daneben veröffentlichte Mehdi H. von Februar 2015 bis November 2015 über verschiedene Konten bei Facebook Bilder und Videos, die verbotene Kennzeichen des "Islamischen Staates" enthielten. Der Senat zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass der Angeklagte im November 2015 über seinen Account bei Facebook Texte verbreitete, deren Inhalt volksverhetzend war. Nach den Feststellungen des Gerichts äußerte er sich in den beiden Texten lobend über das Attentat in der Pariser Konzerthalle "Bataclan". Bei dem Terroranschlag im November 2015 ermordeten Dschihadisten 90 Konzertbesucher, 40 weitere starben bei Angriffen auf Cafés und Restaurants in der Nachbarschaft. Mehdi H. hatte sich zudem die App eines Radios der Terrormiliz IS heruntergeladen. Darauf vom Vorsitzenden Richter angesprochen, hatte er lapidar geantwortet: "Dieses Radio, das ist wie Nachrichten im Bayerischen Rundfunk."

Ursprünglich war dem Deutsch-Tunesier außerdem zur Last gelegt worden, einem IS-Anhänger 3500 Euro überwiesen zu haben. Mit dem Geld soll der Terrorist seine Ausreise aus Deutschland ins syrisch-irakische Grenzgebiet finanziert haben, wo der Mann im Juli 2014 einen Selbstmordanschlag mit Sprengstoff verübt haben soll, bei dem mehrere Kämpfer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ums Leben kamen. Von diesem Vorwurf wurde der Mehdi H. jedoch freigesprochen.

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht insbesondere das Teilgeständnis des Angeklagten strafmildernd. Zugunsten wirkte sich auch seine bisherige Straffreiheit aus.Der Verurteilte selbst ist im März 2003 nach Deutschland eingereist und seit 2012 sowohl deutscher, als auch tunesischer Staatsangehöriger. Bis zu seiner Festnahme wohnte der verheiratete Mann in Ingolstadt.

Von Verena Belzer