Ein glimpfliches Urteil

29.07.2017 | Stand 09.10.2019, 3:39 Uhr

Zwei Jahre und vier Monate Gefängnis für den 47-jährigen Landschaftsgärtner, der wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung vor Gericht stand (ty) Mit einem Schuldspruch wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung endete gestern der Prozess gegen einen 47-jährigen Landschaftsgärtner am Landgericht Ingolstadt. Die 1.

Zwei Jahre und vier Monate Gefängnis für den 47-jährigen Landschaftsgärtner, der wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung vor Gericht stand

(ty) Mit einem Schuldspruch wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung endete gestern der Prozess gegen einen 47-jährigen Landschaftsgärtner am Landgericht Ingolstadt. Die 1. Strafkammer verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Damit kommt der Angeklagte vergleichsweise glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ursprünglich vorgeworfen, eine 55-jährige Allgäuerin bei Pförring geschlagen, gewürgt und nach Tschechien beziehungsweise in die Slowakei verschleppt zu haben. Dort soll er sie mehrfach vergewaltigt haben. Der 47-Jährige hatte das bestritten, die verheiratete Frau habe vielmehr eine Liebesbeziehung zu ihm unterhalten, alles sei einvernehmlich passiert.

Das zu glauben, fiel der Strafkammer indes schwer. Allzu oft hatte der Angeklagte Lügenmärchen aufgetischt, sei es über seine finanzielle Situation oder wenn es um seine Besitzverhältnisse und Lebensumstände ging. Vorsitzender Richter Jochen Bösl sah in ihm gar einen „notorischen Hochstapler“, der unfähig sei, Verantwortung zu übernehmen, etwa mit einem Geständnis. Die Worte zeigten insofern Wirkung, als der Mann das Urteil sofort annahm, obwohl er zuletzt erklärt hatte, „weitere Schritte“ einzuleiten.

Das Gericht hatte die Vorwürfe der Geiselnahme und Vergewaltigung streichen müssen, weil ein Vorsatz, wie das Gesetz ihn definiert, nur schwer nachzuweisen wäre. Wichtige Zeugen aus Osteuropa waren nicht erschienen. Das Opfer hatte zudem die sexuellen Übergriffe nicht mit Nachdruck abgewiesen, sodass dem Angeklagten eventuell gar nicht bewusst war, gegen dessen Willen zu handeln. Ohne diese Beschränkung der Anklage hätte eine weit höhere Strafe gedroht. Der Vorsitzende betonte mehrfach, dass die Kammer der Darstellung der 55-Jährigen sehr wohl glaube. Daran, dass die Frau vom Angeklagten gefesselt worden sei, gebe es keine Zweifel.

Das Gericht stützt sich in diesem Punkt auf Angaben der früheren Lebensgefährtin des Mannes. Die 64-Jährige hatte erklärt, das Opfer sei in unnatürlicher Haltung im Auto gelegen, als sie den 47-Jährigen am 3. Mai 2016, dem Auftakt der rätselhaften Odyssee, kurz an einer Tankstelle in Abenberg getroffen habe. Der Mund der Frau sei „mit irgendetwas“ verschlossen gewesen.

Für die Version des Angeklagten sprechen dagegen Bilder von Überwachungskameras in der Slowakei, die ihn und die 55-Jährige einträchtig und vertraut nebeneinander zeigen. Die Entführte hatte ihr Verhalten damit begründet, aus Angst um ihre Familie so gehandelt zu haben – der 47-Jährige hatte wohl gedroht, ihr etwas anzutun. Dies erschien dem Gericht glaubhaft. Ob Staatsanwaltschaft oder Nebenklägerin in Revision gehen, blieb offen.

Von Horst Richter