Der nackte Dieb im Badezimmer

02.06.2017 | Stand 09.10.2019, 3:39 Uhr

Vor dem Landgericht muss sich ab heute ein 35-Jähriger verantworten, der bei einem Einbruch in Dünzlau auch gleich noch die gerade badende Bewohnerin vergewaltigen wollte (ty) Um eine versuchte Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährliche Körperverletzung geht es ab dem 19. Juni vor dem Landgericht Ingolstadt.

Vor dem Landgericht muss sich ab heute ein 35-Jähriger verantworten, der bei einem Einbruch in Dünzlau auch gleich noch die gerade badende Bewohnerin vergewaltigen wollte

(ty) Um eine versuchte Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährliche Körperverletzung geht es ab dem 19. Juni vor dem Landgericht Ingolstadt. Auf der Anklagebank sitzt ein 35-Jähriger, der im August 2016 mit einer brutalen Attacke auf eine junge Frau in deren Wohnung für Aufsehen gesorgt hatte.

Laut Anklage soll der Mann, der zur Tatzeit unter Führungsaufsichtstand und bereits mehrfach auch einschlägig vorbestraft ist, am 19. August vergangenen Jahres gegen 18 Uhr über ein gekipptes Fenster in die Erdgeschosswohnung eines Wohnhauses in Dünzlau eingedrungen sein. Zunächst soll er aus der Wohnung im Erdgeschoss eine Herrenuhr entwendet haben, um dann über das Treppenhaus in die unverschlossene Dachgeschosswohnung der Frau einzudringen. Er entwendete aus der Geldbörse zuerst 30 Euro. Die Geschädigte nahm zu der Zeit ein Bad.

Als der 35-Jährige das bemerkte, soll er sich noch vor der Badezimmertür ausgezogen, dann das Badezimmer betreten und sofort versucht haben, sich an der Frau sexuell zu vergehen. Die Zeugin erlitt bei ihrer heftigen Gegenwehr zahlreiche Verletzungen. Unter anderem soll der Angeklagte der Zeugin einen wuchtigen Faustschlag gegen die Nase versetzt haben und sie mit beiden Händen am Hals gewürgt haben.

Der Frau gelang es dennoch, in die Erdgeschosswohnung zu fliehen und dort die Polizei zu benachrichtigen. Der Angeklagte soll sein Opfer noch verfolgt und dabei in die Schulter gebissen haben, bevor er selbst – nackt und nur mit vor den Intimbereich gehaltener Kleidung - flüchtete.

Aber das ist noch nicht alles, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Denn auf der Anklageschrift finden sich auch noch zwei Einbrüche in Spielotheken.