Auf dem Christkindlmarkt
Glühweintasse mit nach Hause nehmen - ist das Diebstahl?

05.12.2022 | Stand 18.09.2023, 20:42 Uhr

Trotz bezahltem Pfand: Die Glühwein-Tasse vom Christkindlmarkt darf man nicht einfach mit nach Hause nehmen. −Symbolbild: dpa

Der Glühwein schmeckt am Christkindlmarkt gleich nochmal besser in netter Gesellschaft und dick eingemummt mit Mütze, Schal und Handschuhen. Aber darf man die Glühwein-Tasse als Erinnerung mit nach Hause nehmen? Man hat ja schließlich dafür Pfand bezahlt. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.



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„Glühweintasse ‘mitgehen‘ lassen unter den Augen des Christkindls?“, fragt Günther Tomaschko, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, auf die Frage erstaunt nach. Und erklärt: „Aber ernsthaft: Abhängig vom Wert der Tasse, der wahrscheinlich 25 Euro nicht übersteigt, könnte da unter Umständen ein Diebstahl oder eine Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß Paragraf 248a Strafgesetzbuch vorliegen.“ Der Paragraf 248a setzt allerdings einen Strafantrag des Geschädigten, also des Standbetreibers, voraus.

Wenn ein Standbetreiber Anzeige erstattet



Der bezahlte Pfand sei ja nur dafür da, dass die Tasse wieder ordnungsgemäß an den Standbetreiber zurückgebracht werde. Der Pfand stelle nicht den Kaufwert der Tasse dar. Sollte ein Standbetreiber also tatsächlich Anzeige erstatten, ist die Polizei verpflichtet, diese aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft zuzuleiten.

Für eine friedliche Weihnachtszeit



Tomaschko gibt deshalb einen Tipp: „Sollte einem die Tasse gefallen oder man ist Sammler derartiger Tassen, würden wir aus Sicht der Polizei raten, den Standbetreiber einfach zu fragen, ob man die Tasse kaufen kann. Somit muss man kein schlechtes Gewissen - gerade in der friedlichen Weihnachtszeit - haben.“